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   VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392   

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VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392 (https://dejure.org/2019,21297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392 (https://dejure.org/2019,21297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 8 ZB 19.32392 (https://dejure.org/2019,21297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 5 S. 2, § 83b; RL2013/32/EU Art. 9
    Keine Verfolgung von Regierungsgegnern durch Vollzug des EU-Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien

  • Wolters Kluwer

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchende aus Äthiopien; äthiopische Staatsangehörige eritreischer Herkunft; keine grundsätzliche Bedeut...

  • rewis.io

    Keine Verfolgung von Regierungsgegnern durch Vollzug des EU-Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 5 S. 2; AsylG § 83b
    Nachweis einer Existenzbedrohung im Falle einer Rückkehr nach Äthiopien; Vereinbarkeit des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Äthiopien mit dem Völkerrecht

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchende aus Äthiopien; äthiopische Staatsangehörige eritreischer Herkunft; keine grundsätzliche Bedeutung; EU-Rückübernahmeabkommen nicht asylerheblich; fehlende Darlegung einer Existenzbedrohung; Kindererziehung; Lebensunterhalt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Tatsachen- oder Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtlich Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Abgesehen davon lässt sich auch dieser Auskunft nicht entnehmen, dass es zurückkehrenden Äthiopiern mit eritreischer Herkunft mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 = juris Rn. 9) unmöglich sein könnte, dort eine noch ausreichende Existenzgrundlage sicherzustellen.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Abgesehen davon ist bei der Prognose, welche Gefahren dem Asylbewerber im Falle einer Abschiebung in den Heimatstaat drohen, regelmäßig von einer gemeinsamen Rückkehr mit den Familienangehörigen auszugehen, falls er auch in Deutschland mit ihnen als Familie zusammenlebt (vgl. BVerwG, B.v. 12.4.2001 - 1 B 124.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 247 = juris Rn. 2; U.v. 21.9.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 = juris Rn. 11 m.w.N.), hier also mit dem Vater des Kindes, dessen Asylantrag ebenfalls rechtskräftig abgelehnt wurde (Az. 8 ZB 19.32389).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Abgesehen davon lässt sich auch dieser Auskunft nicht entnehmen, dass es zurückkehrenden Äthiopiern mit eritreischer Herkunft mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 = juris Rn. 9) unmöglich sein könnte, dort eine noch ausreichende Existenzgrundlage sicherzustellen.
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645

    Asylsuchender aus Äthiopien

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Der Rechtsprechung des Senats liegt zugrunde, dass sich der Konflikt zwischen Regierung und militanten Gruppierungen in Äthiopien bereits seit Monaten verschärft hat und es immer wieder zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen ist (vgl. U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Tatsachen- oder Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtlich Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 8 B 18.30252

    Furcht vor Verfolgung bei einer Rückkehr nach Äthiopien nach exilpolitischer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Der Senat hat festgestellt, dass es nach aktueller Erkenntnislage in keiner Region Äthiopiens bürgerkriegsähnliche Zustände gibt mit der Folge, dass sich nicht feststellen lässt, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass jede Zivilpersonen im Fall einer Rückkehr allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, eine ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ausgesetzt zu sein (vgl. nur BayVGH, U.v. 29.3.2019 - 8 B 18.30276 - juris Rn. 50; U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30252 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 8 B 18.30276

    Erfolglose Berufung wegen grundlegender Änderung der politischen Verhältnisse in

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Der Senat hat festgestellt, dass es nach aktueller Erkenntnislage in keiner Region Äthiopiens bürgerkriegsähnliche Zustände gibt mit der Folge, dass sich nicht feststellen lässt, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass jede Zivilpersonen im Fall einer Rückkehr allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, eine ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ausgesetzt zu sein (vgl. nur BayVGH, U.v. 29.3.2019 - 8 B 18.30276 - juris Rn. 50; U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30252 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392
    Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf andere Gerichtsentscheidungen oder auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte), die zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufzeigen, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2018 - 8 ZB 17.31372 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 1 B 124.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2017 - 13 A 2841/17

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32389

    Keine Verfolgung von Regierungsgegnern durch Vollzug des EU-Rückübernahmeabkommen

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 8 ZB 17.31884

    Berufungszulassungsantrag - Asylsuchender aus Äthiopien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    Ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 8 ZB 19.32392 -, juris, Rn. 13.
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    In teilweise Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 = juris Rn. 11; U.v. 27.7.2000 - 9 C 9.00 - DVBl 2001, 211 = juris Rn. 10; B.v. 12.4.2001 - 1 B 124.01 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 22.2.2001 - 9 B 97.30495 - juris Rn. 21; B.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 20 f.; B.v. 22.3.2019 - 8 ZB 18.30910 - juris Rn. 4; B.v. 4.7.2019 - 8 ZB 19.32392 - juris Rn. 14; OVG NRW, U.v. 1.12.2010 - 4 A 1731/06.A - juris Rn. 50; OVG SA, U.v. 24.10.2007 - 3 L 380/04 - juris Rn. 96) ist nach aktueller Rechtsprechung der Gefährdungsprognose eine im Regelfall gemeinsame Rückkehr im Familienverband sogar auch dann zugrunde zu legen, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits bestandskräftig ein Schutzstatus zuerkannt oder für diese ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 a.a.O. juris Rn. 19 ff.).

    Dabei sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts gegebenen Umstände und absehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.1999 a.a.O. juris Rn. 12; U.v. 4.7.2019 a.a.O. juris Rn. 16; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 9 B 00.31496 - InfAuslR 2002, 261 = juris Rn. 53).

  • VG Oldenburg, 10.10.2022 - 1 A 4255/18

    Äthiopien: Kein internationaler Schutz für ledige äthiopische Staatsangehörige

    Im Hinblick auf die seit Juni 2018 erfolgte Aussöhnung Äthiopiens und Eritreas ist zudem die Würdigung, äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung seien mit Diskriminierungen bzw. administ rativen Hindernissen konfrontiert, um ihre Staatsangehörigkeit anerkannt zu erhalten, überholt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.6.2020 - 19 A 1420/19.A - , juris Rn. 171ff. m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 4.7.2019 - 8 ZB 19.32392 - , juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 3 N 294.19

    Asyl; Zulassungsantrag; Auslegung; grundsätzliche Bedeutung; (nachträgliche)

    Stützt sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung auf bestimmte Erkenntnismittel oder gerichtliche Entscheidungen verlangt das Darlegungserfordernis zum anderen, dass der Rechtsmittelführer auf Gerichtsentscheidungen oder Tatsachen- und Erkenntnisquellen hinweisen und erläutern muss, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 8 ZB 19.32392 - juris Rn. 3 f.).
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